Grundsätzlich gilt, dass innerorts bis netto (nach Abzug) 15 km/h, ausserorts bis netto 20 km/h und auf der Autobahn bis netto 25 km/h zu schnell kein Ausweisentzug erfolgt.
Danach (für die nächsten 4 km/h zu schnell) ist entscheidend, ob Sie in den letzten 2 Jahren eine Verwarnung oder einen Ausweisentzug hatten: Wenn nicht, dann erfolgt noch kein Entzug. Wenn hingegen schon, dann müssen Sie mit einem Ausweisentzug von mind. 1 Monat rechnen.
Bei nochmals 5 km/h mehr gibt es unabhängig einer allfälligen Vorbelastung einen Ausweisentzug von mind. 1 Monat, bei Vorbelastung auch mehr.
Bei zusätzlichen 5 km/h mehr erfolgt ein Ausweisentzug von mind. 3 Monaten, bei Vorbelastung auch mehr.
Im roten Bereich (innerorts + 50 km/h, ausserorts + 60 km/h und auf der Autobahn + 80 km/h) beginnt der Raserbereich mit mind. 24 Monaten Ausweisentzug, bei Vorbelastung auch mehr.